Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. In Nordrhein-Westfalen ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) verankert.
Während des Bildungsurlaubs erhalten Sie weiterhin Ihr volles Gehalt und wird nicht auf den regulären Erholungsurlaub angerechnet.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Auch Auszubildende haben Anspruch auf Bildungsurlaub NRW, jedoch ausschließlich für politische Bildungsangebote.
Als Bildungsurlaub gelten Bildungsmaßnahmen, die:
Wichtig ist, dass diese Maßnahmen von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nur dann gelten sie offiziell als Bildungsurlaub NRW.
Der Bildungsurlaub NRW umfasst:
Unter bestimmten Voraussetzungen können mehrere Ansprüche zusammengelegt werden, um umfangreichere Bildungsurlaub Angebote zu nutzen.
Der Bildungsurlaub bietet Ihnen:
Gerade im Berufsalltag ist der Bildungsurlaub NRW eine wertvolle Möglichkeit, gezielt in Ihre Qualifikation zu investieren.
Der Bildungsurlaub wird für Unternehmen immer wichtiger: Als gesetzlich geregeltes Weiterbildungsinstrument gehört er zu den modernen Mitarbeiterbenefits, die Fachkräfte langfristig binden und die persönliche sowie berufliche Entwicklung fördern. Wer den Bildungsurlaub NRW aktiv nutzt, investiert nicht nur in Wissen, sondern auch nachhaltig in die eigene Karriere
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